Für die Betreuungsleistungen von Betreuung zu Hause können verschiedene finanzielle Hilfen beantragt werden.
- Anspruch haben AHV-, IV-Rentner und Personen, die eine Hilfslosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Ergänzungsleistungen werden zugesprochen, wenn die minimalen Lebenskosten durch Rente und weitere Einkommen nicht abgedeckt werden können.
- Informationen und Merkblätter können Sie über die jeweilige Gemeindeverwaltung beziehen oder auf der Webseite der Informationsstelle AHV / IV einsehen.
- Voraussetzung sind: AHV- oder IV- Bezug, Beeinträchtigung der Gesundheit (leichter bis schwerer Grad an Hilflosigkeit (IV) oder dauerhaft auf Hilfe angewiesen (ununterbrochene Hilflosigkeit während mindestens eines Jahres (AHV).
- Antrag stellen: bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons.
- Die Unterstützung ist nicht einkommens- und vermögensabhängig. Sie richtet sich nach dem Grad der attestierten Hilflosigkeit sowie der Wohnsituation.
- Alle Details finden Sie auf der Webseite der Informationsstelle AHV/IV.
- Diese bedarfsabhängigen Unterstützungsleistungen werden ausschliesslich an Haushalte mit geringem Einkommen ausbezahlt.
- Höhe und Dauer der Leistungen werden durch die jeweilige kantonale Gesetzgebung geregelt. 13 Kantone gewähren aktuell (Stand 2020) derartige Unterstützung.
- Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV.
Gerne informieren wir Sie über Betreuungsmöglichkeiten und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf eventuelle finanzielle Unterstützung abzuklären. Betreuung zu Hause hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.